Privates Baurecht.
Die Tätigkeit im privaten Baurecht umfasst insbesondere:
• selbstständige Beweisverfahren bei Baumängeln
• Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
• Durchsetzung der Vergütungsansprüche des Bauunternehmers einschließlich ihrer Sicherung
• baurechtliche Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft und der einzelnen Eigentümer